Zum Thema Direktvergabe beachten Sie bitte unseren Hinweis unter Projektabwicklung.
Die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen muss unter Wahrung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit erfolgen und ist dem Wettbewerb zu unterstellen. Die sich aus den geschätzten Auftragswerten ergebenden Vergabeverfahren sind im Weiterleitungsvertrag geregelt. Bitte orientieren Sie sich demnach hinsichtlich der Vergabeschwellenwerte an Ihrem jeweiligen Weiterleitungsvertrag.
Das Vergabeverfahren ist von Anfang an schriftlich zu dokumentieren. Ein Vergabevermerk muss, abhängig vom gewählten Vergabeverfahren, folgende Punkte beinhalten:
- die Vergabeentscheidung (Begründung für die Auswahl des Angebots),
- gegebenenfalls das Ergebnis der Preisermittlung/Markterkundung,
- gegebenenfalls die eingegangenen Angebote,
- gegebenenfalls die Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden.
Alle die Vergabe dokumentierenden Originale (zum Beispiel Ausschreibungen und Angebote) sind dem Vergabevermerk beizufügen und auf Nachfrage vorzulegen.