Bei überjähriger Projektförderung gilt, dass nach Abschluss eines Förderjahres, spätestens jedoch bis zum 31. März des Folgejahres (für Projekte, deren Laufzeit am 1. Januar 2023 (und später) beginnen: spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres), ein Zwischennachweis – bestehend aus Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis (Soll-Ist-Vergleich auf der Basis des Finanzierungsplans – ohne Belegliste) dem FEB digital per E-Mail (siehe unten) sowie auf dem Postweg vorzulegen ist.
nachweise@engagement-global.de
Engagement Global behält sich im Einzelfall vor, ergänzend eine Belegliste einzufordern. Wenn bei überjähriger Förderung der Berichtszeitraum für ein Haushaltsjahr drei Monate nicht überschreitet, kann der Sachbericht des Zwischennachweises mit dem nächsten fälligen Sachbericht verbunden werden. Der zahlenmäßige Nachweis muss für jedes Haushaltsjahr eingereicht werden. Alle relevanten Informationen zur Erstellung eines Zwischennachweis finden Sie unter dem Bereich Projektabschluss und -abrechnung.
Projektabschluss und -abrechnung