6.1 Inwiefern können elektronische Signaturen für Vertragsdokumente, Antragsdokumente und Mittelabrufe etc. genutzt werden?
Weiterleitungsverträge und Nachweise werden auch auf Basis digital eingereichter Dokumente bearbeitet, Originaldokumente müssen jedoch nachgereicht werden. Details zum Verfahren erfahren Sie von Ihren programmspezifischen Ansprechpersonen bei Engagement Global.
Für Mittelabrufe gelten ab dem 1. Oktober 2020 die unten stehenden Regelungen.
6.2 Wird es auf Grund von Covid-19 zu Verzögerungen bei der Beantragung und Zuwendung von Seiten Engagement Global/BMZ kommen?
Wir sind optimistisch, dass es zu keinen Verzögerungen kommen wird. Die Umstellung auf zum Teil digitale Verfahren ist umgesetzt. Auf (später nachzureichende) Originalunterschriften in Weiterleitungsverträgen und Änderungsverträgen (Ausnahme: Kostenneutrale Laufzeitverlängerungen und Änderungen, die den Finanzierungplan nicht betreffen) kann allerdings nicht verzichtet werden.
6.3 Gibt es bereits Maßnahmen (Reduzierung des Eigenanteils) um auf den absehbaren Rückgang des Spendenaufkommens zu reagieren?
Eine Entscheidung des BMZ, die zu einer flächendeckenden Reduzierung des Eigenanteils führen könnte, ist nicht absehbar.
6.4 Es wurde angekündigt, dass bei Verzögerungen in der WLV-Ausstellung ggf. vermehrt auf eine VZE-Regelung zurückgegriffen wird. Gibt es dahingehend auch Überlegungen, das Risiko des vorzeitigen Eigenmitteleinsatz aufzuteilen, sodass nicht das gesamte Risiko beim Träger liegt?
Die Gewährung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns (bzw. eines vorzeitigen Eigenmitteleinsatzes, VZE) bedeutet keine rechtverbindliche Zusicherung einer Förderung. Auch ein Weglassen des Hinweises, dass der Träger das Risiko trägt, würde an der Rechtslage nichts ändern. Daher ist eine Risikoteilung nicht möglich.
Engagement Global hat in diesem Zusammenhang bereits Maßnahmen ergriffen, welche die zeitnahe Weiterleitung von Anträgen an das BMZ sowie die Ausstellung von Weiterleitungsverträgen in der aktuellen Situation sicherstellen werden.