Wenn es im Projektverlauf zu maßgeblichen und dauerhaften inhaltlichen beziehungsweise finanziellen Änderungen kommt, müssen diese mitgeteilt und beantragt werden.
Wir bitten Sie, die geplanten Änderungen über die Förderprojektsoftware zu Ihrem Projekt unter „weitere Anträge“ zu beantragen.
Der Zuwendungsempfänger sollte einen Änderungsantrag „Mitteilung gemäß Weiterleitungsvertrag“ einreichen, wenn
- die Gemeinnützigkeit des Weiterleitungsempfängers sich ändert oder wegfällt.
- die angeforderten oder ausgezahlten Beträge nicht innerhalb von sechs Wochen verbraucht werden.
- zu inventarisierende Gegenstände innerhalb der zeitlichen Bindung nicht mehr verwendet werden.
- ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird.
- die Projektansprechperson sich ändert (bitte in der Förderprojektsoftware aktualisieren).
- Projektunterlagen für das Projekt nachträglich eingereicht werden sollen.
- sonstige Mitteilungen.
Insbesondere ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet, einen Änderungsantrag „Inhaltliche und finanzielle Änderungen“ einzureichen, wenn
- sich der Verwendungszweck ändert. Dies ist zum Beispiel bei zusätzlichen oder wegfallenden Projektaktivitäten der Fall.
- sonstige für den Vertrag über die Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen, insbesondere wenn das Projekt in seiner Grundstruktur oder Zielsetzung verändert werden soll.
- sich die Laufzeit ändert.
- sich herausstellt, dass der Vertragszweck nicht oder nicht mehr mit der bewilligten Zuwendung zu erreichen ist.
- Zuwendungsmittel nicht verbraucht werden.
- sich die veranschlagten Gesamtausgaben für den Vertragszweck reduzieren, sich die Deckungsmittel (Dritt- oder Eigenmittel) erhöhen/reduzieren oder neue Deckungsmittel hinzutreten.
Einzelansätze, z.B. Personal- und Honorarausgaben, Reisekosten, Sachausgaben, dürfen um bis zu 20 Prozent (bezogen auf die Gesamtprojektlaufzeit) überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann. Alle sonstigen Abweichungen vom Finanzierungsplan, wie beabsichtigte neu hinzukommende Ausgabepositionen, komplett wegfallende Einzelansätze sowie neu hinzukommende Einzelansätze, bedürfen der Zustimmung des Zuwendungsgebers. Dies betrifft auch eine im Projektverlauf geplante Erweiterung von Honorarverträgen und/oder der bewilligten Personalstellen (zum Beispiel Erhöhung des Stellenumfangs, Verlängerung der Vertragslaufzeit, neue Honorar- und Personalstellen).
Im Einzelfall werden FEB-Fördermittel nicht vollständig in einem Projekt genutzt und fließen an das FEB-Programm zurück. Diese Restmittel können bei Bedarf in anderen laufenden Projekten zusätzlich eingesetzt werden. Bitte wenden Sie sich auch in diesen Fällen an Ihre zuständige FEB-Ansprechperson, um die Möglichkeit einer Aufstockung zu besprechen.
Bitte denken Sie daran, uns möglichst frühzeitig aber spätestens bis zum 31. Oktober eines Haushaltsjahres vertragsrelevante Änderungen über die Förderprojektsoftware mitzuteilen.
Wenn Sie Fragen zu den jeweiligen Projektänderungen haben, wenden Sie sich bitte über die Nachrichtenfunktion in der Förderprojektsoftware an Ihre zuständige FEB-Ansprechperson. Wir beraten Sie dabei gerne!