Anhebung von Wertgrenzen für Direktaufträge!
Bisher durften Direktaufträge innerhalb einer Projektförderung nur bis 1.000 Euro (netto) erteilt werden. Seit 2025 und bis auf Weiteres gilt stattdessen eine Wertgrenze für Direktaufträge von bis zu 15.000 Euro (netto). Für die übrige Projektlaufzeit bleibt es bei den in Ihrem Weiterleitungsvertrag vereinbarten Wertgrenzen.
In der Praxis bedeutet dies, dass für alle Direktaufträge, die Sie in Ihrem FEB-Projekt vergeben möchten, von den angehobenen Wertgrenzen Gebrauch machen können.
Natürlich gelten weiterhin die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Dazu muss vor der Erteilung eines Direktauftrags eine Preiserkundung durchgeführt werden, beispielsweise in Form einer Marktrecherche im Internet oder per Telefon. Um dies zu belegen, sollten die Recherche und der Preisvergleich unter Berücksichtigung mehrerer (mindestens drei) Anbieter durch Ausdrucke, Notizen oder Ablage Korrespondenz dokumentiert werden. Eine Dokumentation der Preiserkundung ist bei Direktaufträgen erst ab 500 Euro (netto) erforderlich. Außerdem sollte zwischen beauftragten Unternehmen gewechselt werden.
Eine Änderung Ihres bestehenden Weiterleitungsvertrags oder das Einholen projektspezifischer Genehmigungen bei uns ist nicht notwendig, um von den erhöhten Wertgrenzen Gebrauch machen zu können.