In einem für Sie bereitgestellten Leitfaden zum Projektantrag erhalten Sie Hinweise unter anderem zur Darstellung von Inhalten, Zielen und Indikatoren sowie Informationen zur Erstellung des Finanzierungsplanes. Die entsprechenden Formulare und Hilfestellungen finden Sie unten auf dieser Seite.
Antrags- und Nachweisfristen
Es können jährlich zum 30. Juni Projektanträge, mit frühestmöglichem Projektbeginn ab dem 1. Januar des Folgejahres, und zum 30. November, mit frühestmöglichem Projektbeginn ab dem 1. Mai des Folgejahres, eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass in der Regel nicht mehr als zwei Projekte eines Trägers parallel gefördert werden. Diese Regelung kann dazu führen, dass auch fachlich überzeugende Projektanträge aufgrund parallel laufender Projektförderungen nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt in die Förderung aufgenommen werden können.
Antragsfristen
- Zum 30. Juni eines Jahres können Projektanträge für Maßnahmen mit frühestem Beginn zum 1. Januar des Folgejahres und einer Laufzeit von maximal 36 Monaten eingereicht werden. Diese maximale Laufzeit kann sich über vier Haushalts- beziehungsweise Kalenderjahre erstrecken (zum Beispiel vom 1. März 2024 bis zum 28. Februar 2027).
- Zum 30. November eines Jahres können Projektanträge für Maßnahmen mit einem Beginn ab frühestens 1. Mai des Folgejahres und einer Laufzeit von maximal 36 Monaten eingereicht werden. Diese maximale Laufzeit kann sich über vier Haushalts- beziehungsweise Kalenderjahre erstrecken (zum Beispiel vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2026).
In Jahren, in denen der Deutsche Bundestag neu gewählt wird, gelten im darauffolgenden Jahr die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung. Dies hat Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Förderentscheidungen im auf die Wahl folgenden Jahr.
Nachweisfristen ab 2023
Für Projekte, deren Laufzeit am 1. Januar 2023 (und später) beginnt, werden die Fristen zur Einreichung von Zwischen- und Verwendungsnachweisen verschoben:
- Die Frist zur Einreichung von Zwischennachweisen wird auf den 28. Februar (statt wie bisher auf den 31. März) gelegt.
- Die Frist zur Einreichung von Verwendungsnachweisen wird auf vier (statt wie bisher drei) Monate nach Projektende gelegt. Bei Projektförderungen mit Laufzeitende 31. Dezember ist das Abgabedatum des Verwendungsnachweises demzufolge der 30. April des Folgejahres.
Fristverlängerungen für die Einreichung von Nachweisen können künftig in der Regel nicht ermöglicht werden. Die Fristen für laufende Weiterleitungsverträge werden nicht geändert.
Antragstellende, die bisher noch nicht über das FEB gefördert wurden, gelten als Erstantragsstellende. Bei Erstanträgen kann eine Zuwendung von bis zu 10.000 Euro und eine Laufzeit über maximal 12 Monate (welche sich über zwei Haushalts- beziehungsweise Kalenderjahre erstrecken kann) beantragt werden.
Projekte mit einer beantragten Fördersumme von maximal 15.000 Euro werden in der Regel vorrangig bearbeitet. Dies gilt für beide Fristen. Antragstellende Organisationen erhalten dadurch merklich früher eine Rückmeldung bezüglich der Förderentscheidung zu ihrem eingereichten Projektantrag.
Beratung
Sie stellen erstmals einen Antrag beim FEB? Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Antragstellung telefonisch von uns beraten zu lassen. Auch erfahrene Antragstellende möchten wir motivieren, vor einem erneuten Antrag eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass eine vorherige Beratung sich häufig positiv auf den Antragsprozess auswirkt.
Was kann eine solche Beratung leisten?
- Tipps zur Antragstellung
- Beseitigung von Unklarheiten rund um die Antragstellung
- Klärung von Fragen zum Umgang mit unseren Formularen
…und was nicht?
- Eine gemeinsame Er- oder Überarbeitung des Antrags
- Die Entwicklung konkreter Inhalte und Formulierungen
- Eine Vorprüfung Ihres Antrags
- Die Inaussichtstellung einer Förderung
Wir freuen uns, wenn Sie uns kontaktieren. Hierzu senden Sie uns einfach eine E-mail an feb@engagement-global.de
Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen festen Termin für ein etwa 30-minütiges Beratungsgespräch. Gerne können Sie uns vor dem Gespräch auch eine Projektskizze (maximal eine Seite) zu Ihrem Vorhaben einreichen. Beachten Sie, dass wir bis spätestens zwei Wochen vor Ende der Antragsfristen Beratungsgespräche anbieten. Das heißt, bis Mitte Juni und Mitte November. Bitte kontaktieren Sie uns gerne mit etwas zeitlichem Vorlauf, sodass wir die Beratung möglichst gewinnbringend gestalten können.
Trägerprüfung und Projektantrag
Für das FEB wird ein zweistufiges IT-gestütztes Antragsverfahren genutzt:
1. Trägerprüfung
Zunächst müssen Ihre Angaben als Träger auf Antragsberechtigung geprüft werden, zum Beispiel Gemeinnützigkeit und Rechtsform. Für Organisationen, deren Antragsberechtigung bereits anerkannt wurde, ist eine Trägerprüfung nicht mehr erforderlich; notwendige Unterlagen müssen zukünftig nur noch bei relevanten Änderungen eingereicht beziehungsweise aktualisiert werden (z.B. durch Einreichung des jeweils aktuellen Freistellungsbescheids). Gleichzeitig soll Ihnen durch bereits eingereichte Unterlagen der Zugang zu anderen Programmen von Engagement Global erleichtert werden. Nach Einreichung der Unterlagen und Angaben zur Antragsberechtigung erhalten Sie per E-Mail eine entsprechende Trägernummer.
Bitte planen Sie eine ausreichende Bearbeitungszeit für diesen vorgelagerten Prozessschritt ein und reichen das Formular zur Trägerprüfung mit den entsprechenden Anlagen spätestens vier Wochen vor Einreichung des eigentlichen Projektantrags ein. Bitte denken Sie zudem daran, Ihre eingereichten Unterlagen stets aktuell zu halten.
2. FEB-Projektantrag
Im zweiten Schritt können Sie mit Ihrer Trägernummer den Projektantrag beim FEB einreichen. Bitte nutzen Sie für die Einreichung immer die jeweils aktuelle, im Downloadbereich zur Verfügung stehende Version des Projektantrags.
Die Formulare sollten nur mit dem Programm Adobe Reader in der Version 9.1 oder höher bearbeitet werden. Die Nutzung früherer Versionen beziehungsweise anderer PDF-Programme kann die Funktionen bei Anzeige, Ausfüllen, Speichern und Drucken einschränken. Falls Sie eine neue Version herunterladen müssen, ist dies kostenfrei über den folgenden Link möglich:
Zum Download des Adobe Readers
Wohin sende ich meinen Antrag?
Bitte reichen Sie FEB-Projektanträge über den „Senden“-Button des Formulars ein.
Bitte reichen Sie ergänzend dazu das Original des unterschriebenen Projektantrags postalisch ein:
Engagement Global gGmbH
Zentraler Programmservice
Friedrich-Ebert-Allee 40
53113 Bonn
Bitte stellen Sie sicher, dass die Versionen vollständig übereinstimmen (erkennbar durch die identische achtstellige Nummer unterhalb jeder Seite).
Für 2022 gilt: Die Anträge müssen vollständig digital und postalisch zum 31. Mai/30. Juni/30. November eingegangen sein.
Ab 2023 gilt: Die Anträge müssen vollständig digital und postalisch zum 30. Juni beziehungsweise zum 30. November eingegangen sein.
Formulare zur Antragsstellung
1. Schritt: Trägerprüfung
2. Schritt: Projektantrag
Merkblätter zur Antragsstellung