Die Förderentscheidung wird zweimal im Haushaltsjahr durch das BMZ in Abstimmung mit dem FEB getroffen. Dabei bilden unter anderem die Bewertung des Projekts durch die Gutachterinnen und Gutachter, die Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie die Anzahl der Anträge die Grundlage für die Entscheidung. Bevor der Weiterleitungsvertrag zwischen dem Projektträger und Engagement Global geschlossen wird, werden die bewilligten Anträge gegebenenfalls überarbeitet und angepasst.
Die Prüfung der Zwischenverwendungsnachweise bei mehrjährigen Projekten sowie die Prüfung der Schlussverwendungsnachweise nach Abschluss des Projektes gehört ebenfalls zu den Aufgaben des FEB-Teams. Zu den Zwischen- und Schlussverwendungsnachweisen erfolgt jeweils eine schriftliche Rückmeldung an den Projektträger, die Hilfestellung bei der weiteren Projektdurchführung oder in Hinblick auf eine mögliche zukünftige Antragstellung bieten soll. Genau wie bei der Antragsprüfung bilden auch hierbei das BMZ-Konzept „Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit", zuwendungsrechtliche Vorgaben und zusätzlich der Vergleich mit den beantragten Maßnahmen und die Überprüfung der Zielerreichung die Bewertungsgrundlage.
Weitere Informationen zur Erstellung des Zwischenverwendungsnachweises finden Sie unter Projektdurchführung, die zur Erstellung des Schlussverwendungsnachweises unter Projektabschluss und -abrechnung.