In einer Inventarliste müssen alle beschafften Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks angeschafft wurden, aufgeführt und ihr Verbleib dokumentiert werden.
Dies betrifft Gegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 800 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt. Diese Wertgrenze gilt für Verträge, die ab dem Jahr 2020 abgeschlossen wurden. Für Verträge, die vor 2020 abgeschlossen wurden, gilt die Wertgrenze von 410 Euro ohne Umsatzsteuer. Gegenstände, die inventarisiert werden müssen, sind zum Beispiel Ausstattungsgegenstände und technische Geräte, aber auch Software. Gerne können Sie für die Inventarliste die unter Downloads zur Verfügung gestellte Vorlage nutzen.
Die Inventarliste ist den Projektabrechnungsunterlagen beizufügen und muss nur auf Nachfrage eingereicht werden.