In einer Inventarliste müssen alle beschafften Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks angeschafft wurden, aufgeführt und ihr Verbleib dokumentiert werden.
Dies betrifft Gegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 800 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt. Gegenstände, die inventarisiert werden müssen, sind zum Beispiel Ausstattungsgegenstände und technische Geräte, aber auch Software. Gerne können Sie für die Inventarliste die unter Downloads zur Verfügung gestellte Vorlage nutzen.
Die Inventarliste ist den Projektabrechnungsunterlagen beizufügen und muss nur auf Nachfrage eingereicht werden.