Zwischennachweis
Ein Zwischennachweis ist bei mehrjährigen Projekten jeweils nach Abschluss eines Haushaltsjahres bis zum 31. März des darauffolgenden Kalenderjahres einzureichen. Für Projekte, deren Laufzeit am 1. Januar 2023 (und später) beginnt, ist der Zwischennachweis jeweils bis zum 28. Februar des darauffolgenden Kalenderjahres einzureichen. Nach Abschluss des Projektes muss zudem ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Fristverlängerungen für die Einreichung von Nachweisen können in der Regel nicht ermöglicht werden. Die Fristen für laufende Weiterleitungsverträge werden nicht geändert.
Bitte fordern Sie Ihr vorausgefülltes IT-gestütztes Formular für den Zwischennachweis (mit den vertraglich festgehaltenen Soll-Daten) unter Angabe Ihrer FEB-Projektnummer unter folgender E-Mailadresse an:
feb@engagement-global.de
Bitte reichen Sie Ihren Zwischennachweis per Email an nachweise@engagement-global.de und ausgedruckt und unterschrieben auch postalisch ein an
Engagement Global gGmbH
Zentraler Programmservice
Friedrich-Ebert-Allee 40
53113 Bonn
Anlagen
Bei geschlossenen Veranstaltungen sind Teilnehmendenlisten zu erstellen und von den Teilnehmenden zu unterzeichnen. Die Listen sind den Abrechnungsunterlagen des Zuwendungsempfängers beizufügen. Sie werden nicht mit dem Nachweis eingereicht, müssen aber auf Nachfrage vorgelegt werden. Es werden grundsätzlich nur Informations- und Bildungsveranstaltungen mit einer Teilnehmendenzahl von mindestens 15 Personen gefördert. Bei Veranstaltungen mit Kindern (Vorschulalter) oder mit Schulklassen reichen Bestätigungen der Lehrkraft oder einer vergleichbaren Ansprechperson mit Angabe des Datums der Veranstaltung sowie der Schülerzahl aus.
Verwendungsnachweis
Nach Abschluss des Projekts, spätestens jedoch drei Monate nach Ende des Förderzeitraums (für Projekte, deren Laufzeit am 1. Januar 2023 (und später) beginnt: spätestens vier Monate nach Ende des Förderzeitraums) ist der Verwendungsnachweis – bestehend aus Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis (Soll-Ist-Vergleich auf Basis des Finanzierungsplans sowie einer Belegliste als Anhang) beim FEB vorzulegen. Fristverlängerungen für die Einreichung von Nachweisen können in der Regel nicht ermöglicht werden. Die Fristen für laufende Weiterleitungsverträge werden nicht geändert.
Bitte fordern Sie Ihr vorausgefülltes IT-gestütztes Formular für den Verwendungsnachweis (mit den vertraglich festgehaltenen Soll-Daten) unter Angabe Ihrer FEB-Projektnummer unter folgender E-Mailadresse an:
feb@engagement-global.de
Dem Verwendungsnachweis sind eine Belegliste als Anhang (siehe Excel-Vorlage) sowie die Programme (digital oder in Papierform) der durchgeführten Veranstaltungen, wenn vorhanden, beizufügen. Bei geschlossenen Veranstaltungen sind Teilnehmendenlisten zu erstellen und von den Teilnehmenden zu unterzeichnen. Die Teilnehmendenlisten müssen nur auf Nachfrage beim FEB eingereicht werden. Bitte beachten Sie die im Downloadbereich zusätzlich zur Verfügung gestellte Hilfestellung Verwendungsnachweis und verwenden Sie bitte nur das zuvor angeforderte IT-gestützte Formular für den Verwendungsnachweis, das alle früheren (Blanko-)Versionen ersetzt.
Bitte reichen Sie Ihren Verwendungsnachweis per Email an nachweise@engagement-global.de und ausgedruckt und unterschrieben auch postalisch ein an
Engagement Global gGmbH
Zentraler Programmservice
Friedrich-Ebert-Allee 40
53113 Bonn
Abgabefrist Verwendungsnachweis
Drei Monate nach dem vertraglich festgehaltenen Ende des Förderzeitraums.
Für Verträge ab 2023: vier Monate nach dem vertraglich festgehaltenen Ende des Förderzeitraums.
Fristverlängerungen für die Einreichung von Nachweisen können in der Regel nicht ermöglicht werden. Die Fristen für laufende Weiterleitungsverträge werden nicht geändert.
Anlagen Verwendungsnachweis
Bei geschlossenen Veranstaltungen sind Teilnehmendenlisten zu erstellen und von den Teilnehmenden zu unterzeichnen. Die Listen sind den Abrechnungsunterlagen des Zuwendungsempfängers beizufügen. Belegexemplare von im Rahmen des Projektes erstellten Druckerzeugnissen müssen mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden. Dabei genügt die digitale Einreichung, die Belegexemplare müssen nicht in Papierform vorliegen.
Vertiefte Belegprüfung der Mittelverwendung
Durch Engagement Global werden regelmäßig Projekte (in Form von Stichproben) ausgewählt und einer vertieften Prüfung der Mittelverwendung unterzogen. Ebenso werden Verwendungsnachweise von Erstempfängern vertieft geprüft. Dabei erfolgt unter anderem eine Prüfung der Originalbelege; diese werden entweder angefordert oder vor Ort beim Projektträger geprüft.
Der Zuschussempfänger ist verpflichtet, alle Belege, Verträge und sonstige mit der Förderung zusammenhängende Unterlagen im Original mindestens fünf Jahre lang ab Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren und auf Anforderung Engagement Global, dem BMZ und dem Bundesrechnungshof vorzulegen. Die Unterlagen müssen so aufbereitet sein, dass die Abrechnung für Externe nachvollziehbar ist.
Um sicherzustellen, dass Kassenzettel auf Thermopapier dauerhaft lesbar sind, sollten sie auf normales Papier kopiert werden. Das Original muss mit der Kopie aufbewahrt werden.
Abrechnungszeitraum
Der Abrechnungszeitraum ist grundsätzlich analog zum Förderzeitraum. Alle zum Projekt gehörenden Leistungen müssen innerhalb des Förderzeitraums erbracht und abgerechnet werden.
Im Antrag ist bei der Festlegung des Projektzeitraums darauf zu achten, gegebenenfalls einen vorzeitigen Projektbeginn zu beantragen. Wird kein vorzeitiger Projektbeginn beantragt, gilt das Datum der Vertragsausstellung als Beginn des Förderzeitraums. Berücksichtigen Sie bei Ihrer zeitlichen Planung auch die Nachbereitungszeit, die für das Projekt erforderlich ist, und wählen Sie das Projektende entsprechend.
Ausgaben und Einnahmen
Im zahlenmäßigen Nachweis und in der Belegliste werden nicht nur die zuwendungsfähigen Ausgaben, sondern alle tatsächlich angefallenen Projektausgaben aufgeführt. Es ist ferner darauf zu achten, dass in der Belegliste alle Einnahmen und Ausgaben einzeln aufgeführt und keine Ausgabenpositionen zusammengefasst werden.
Ausschließlich die zum Download bereit gestellte Belegliste sowie das per E-Mail anzufordernde IT-gestützte Nachweisformular sind für den zahlenmäßigen Nachweis und Soll-ist-Vergleich zu verwenden.
Belege für den Nachweis von Einnahmen und Ausgaben
Einnahmen: Einnahmen aus Drittmitteln sind mittels Bewilligungsbescheid (oder ähnlichem) mit Zahlungsnachweis zu belegen. Eigenmittel werden per Eigenbeleg nachgewiesen.
Ausgaben: Der Nachweis erfolgt durch alle eine Zahlung begründenden Unterlagen (zum Beispiel Mietverträge, Leasingverträge, Honorarverträge, Rechnungen) und einen Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder Quittung bei Barzahlung).
Personalausgaben: Die Personalausgaben sind durch Vorlage des Arbeitsvertrages und der Lohn- beziehungsweise Gehaltsrechnung nachzuweisen. Wenn angestelltes Personal anteilig im Rahmen eines Projekts tätig wird, sollte mit der betreffenden Person eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, um die anteilige Tätigkeit nachzuweisen.
Sollten die Originalbelege seitens des Zuwendungsgebers angefordert werden, müssen Belegliste und Belege identisch nummeriert sein, anteilige Ausgaben sind entsprechend auszuweisen. Alle Originalbelege, insbesondere zahlungsbegründende Unterlagen/Rechnungen, müssen ein eindeutiges und dauerhaft angebrachtes Zuordnungsmerkmal zu dem geförderten Projekt enthalten. Genannt werden sollte mindestens die Projektnummer, auch die laufende Nummer der Belegliste ist zusätzlich empfehlenswert.
Berechnungsgrundlagen
Die Berechnungsgrundlage dient der Überprüfung der Einhaltung der Höchstsätze. Beispielsweise muss bei einem Beleg über eine Honorarrechnung der zugrunde liegende Tagessatz gemäß der Honorarstaffel für Veranstaltungen dargestellt sein. Die Berechnungsgrundlagen sind schon im Vorfeld bei der Antragstellung im Finanzierungsplan anzugeben.
Die Merkblätter zu zuwendungsfähigen Ausgaben und Höchstsätzen finden Sie unter „Antragsstellung“.
Zur Antragstellung
Eigenbelege
Eigenbelege werden in folgenden Fällen erstellt:
- Bei anteiligen Verwaltungskosten: Der Eigenbeleg für die Verwaltungskosten muss den prozentualen Anteil der abgerechneten zuwendungsfähigen Ausgaben, den Betrag, den Projektzeitraum, das FEB-Aktenzeichen, die laufende Belegnummer und den Projektnamen beinhalten. Zusätzlich muss vom Projektträger bestätigt werden, dass die veranschlagten Verwaltungskosten für das Projekt tatsächlich angefallen sind, sachgerecht ermittelt wurden und angemessen sind.
- Bei anteiliger Abrechnung (zum Beispiel Gehaltsanteil) als Zusatz zur Originalkopie der Lohn- oder Gehaltsrechnung. Der Anteil der Ausgaben muss auf dem Eigenbeleg mit Berechnungsgrundlage und konkretem Projektbezug erläutert werden.
Die Eigenbelege sollten auf dem Geschäftspapier des Zuwendungsempfängers erstellt werden und müssen eine laufende Belegnummer, Datum, Betrag, FEB-Aktenzeichen, Beleggrund und gegebenenfalls den Dienstleister (wenn möglich mit Steuernummer) enthalten.
Weitere Informationen zum Thema enthält das „Merkblatt Belege“.
Zum „Merkblatt Belege“
Rechnungen
Rechnungen enthalten folgende Angaben:
- Name und Anschrift des Rechnungsstellers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Rechnungsnummer
- Zeitpunkt der Lieferung beziehungsweise Leistung
- Menge und Art der Lieferung beziehungsweise Umfang und Art der Leistung
- Netto-Entgelt (gegebenenfalls nach Steuersätzen aufgeschlüsselt) oder – wenn der Aussteller nicht umsatzsteuerpflichtig ist – Brutto-Entgelt
- Umsatzsteuersatz (7 oder 19 Prozent Umsatzsteuer) beziehungsweise Hinweis auf eine Umsatzsteuerbefreiung
- Umsatzsteuerbetrag (wenn kein Hinweis auf Umsatzsteuerbefreiung vorhanden ist)
Unterkunft und Verpflegung
Aus den Rechnungen für Unterkunft und Verpflegung müssen die Anzahl der Personen, Preis und Leistung pro Person, Leistungszeitraum und Mehrwertsteuer erkenntlich sein. Für die Abrechnung von Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung sind die Bestimmungen des Bundesreisekostengesetztes (BRKG) mit der Einschränkung anzuwenden, dass an Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Veranstaltungen keine Tagegelder und Übernachtungspauschalen ausgezahlt werden können.
Fahrtkosten
Für die Abrechnung von Fahrtkosten sind die Bestimmungen des aktuellen Bundesreisekostengesetzes (BRKG) mit folgender Einschränkung anzuwenden:
- Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges wird eine pauschale Entschädigung („Kleine Wegstreckenentschädigung“) nach den Bestimmungen des BRKG gezahlt (zurzeit 0,20 Euro je Kilometer, höchstens jedoch 130 Euro für die Hin- und Rückfahrt).
- Die Fahrtkostenabrechnung muss den Namen des Reisenden, das Reiseziel, den Reisebeginn, das Reiseende und den projektbezogenen Reiseanlass beinhalten.
- Honorare und Fahrtkosten müssen getrennt abgerechnet werden.
Nach BRKG sind auch Reisekosten erstattungsfähig, die durch umweltverträgliches und nachhaltiges Reisen entstehen, zum Beispiel die Beanspruchung umweltverträglicher und nachhaltiger Reisemittel (Nutzung der Bahn, Übernachtung in umweltfreundlichen Hotels).
Honorare/Honorarrechnungen
Für die Abrechnung von Honoraren sind für Verträge die Bestimmungen entsprechend der Honorarstaffel für Veranstaltungen anzuwenden. Dabei gilt:
- Die Angaben für „Gastdozenten aus der öffentlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeit sowie vergleichbare Angehörige von Wirtschaft und Verbänden“ gelten als Richtwerte. Sofern höhere Sätze angewendet werden, ist den Abrechnungsunterlagen eine entsprechende Erläuterung beizufügen.
- Bei den jeweiligen Honorarsätzen handelt es sich um Brutto-Angabe.
Die Honorarstaffel für Veranstaltungen finden Sie unter Antragstellung
Bei Honoraren ist über die zu erbringende Leistung und die Vergütung (einschließlich eventueller Nebenkosten) mit der Honorarkraft ein schriftlicher Vertrag zu schließen. Dieser Honorarvertrag und die Rechnung sind den Projektabrechnungsunterlagen beizufügen.
Honorarrechnungen
Honorarrechnungen müssen eine Rechnungsnummer, Beschreibung der Tätigkeit (Thema, Ort, Zeitraum), Angaben zu dem Vertragspartner, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten. Die Umsatzsteuer muss ausgewiesen sein oder ein Hinweis auf eine Umsatzsteuerbefreiung vorliegen. Eine Mustervorlage für eine Honorarrechnung finden Sie als Download unter „Projektdurchführung".
Zur Projektdurchführung
Der Vertrag mit dem Honorarnehmer, die Rechnung oder der Zahlungsnachweis müssen bei den Abrechnungsunterlagen des Projektträgers vorhanden und gegebenenfalls einsehbar sein.
Anteilige Verwaltungskosten
Für die Verwaltungskosten gilt der im Vertrag zugrunde liegende Ausgaben- und Einnahmenplan. Der darin festgehaltene prozentuale Anteil der Verwaltungskosten darf grundsätzlich nicht überschritten werden.
Skonto
Wenn die Möglichkeit eines Skonto bei einer Rechnung gegeben ist, ist diese wahrzunehmen. Erfolgt dies nicht, so muss der entsprechende Differenzbetrag von den anrechenbaren zuwendungsfähigen Ausgaben abgezogen werden.
Zinsen
Wenn Bundesmittel nicht fristgerecht innerhalb von sechs Wochen nach Abruf verausgabt werden, können Zinsen in der Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz erhoben werden.
Bitte nutzen Sie je nach Projektstart die entsprechende Belegliste. Falls Sie schon zuvor die ältere Version der FEB-Belegliste heruntergeladen und verwendet haben („Belegliste FEB-Projekte“, ohne Versionskennzeichnung) kann diese auch weiterhin eingereicht werden.
Zur Erstellung des Zwischen- oder Verwendungsnachweises benötigen Sie ein (mit den vertraglich festgehaltenen SOLL-Daten) vorausgefülltes IT- gestütztes Formular. Bitte fordern Sie dieses unter Angabe Ihrer FEB-Projektnummer unter folgender E-Mail-Adresse an:
feb@engagement-global.de
Bitte senden Sie uns Ihren Nachweis sowie Belegmaterial Ihrer Arbeit möglichst ungeheftet, ungeklammert und ohne Klarsichthülle(n) zu.