Projektbezogene Personalausgaben können für die bewilligte Projektlaufzeit mitfinanziert werden. Dabei muss die Berechnungsgrundlage transparent sein: Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes des Bundes (TVöD Bund), Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT), Minijob, geringfügige Beschäftigung, Praktikum, oder anderes.
Bei Anstellung von Projektpersonal über sechs Monate kann eine Tätigkeitsbeschreibung eingefordert werden, in der Umfang und Aufgaben für den Zeitraum der Tätigkeit dargelegt werden soll.
Bei den Abrechnungsunterlagen sind die Personalausgaben durch Vorlage des Arbeitsvertrages und der Lohn- beziehungsweise Gehaltsrechnung nachzuweisen. Werden Personalausgaben nur anteilig durch das Projekt finanziert, müssen projektbezogene Stundennachweise geführt werden. Beides muss nur auf Nachfrage eingereicht werden.