Die bewusste Entscheidung für Produkte aus fairem Handel, Upcycling oder Konsumverzicht, die Auseinandersetzung mit den Ursachen von Flucht und Migration, lokale Aktionen zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) – ohne das aktive Engagement der Bürgerinnen und Bürger ist eine gerechte Gestaltung der Globalisierung nicht denkbar.
Deshalb vergibt das Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung (FEB) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Fördermittel an Gruppen und Netzwerke, die sich in der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit für im Bundesgebiet lebende Menschen engagieren. Dabei werden Projekte unterstützt, die lebensnah und anschaulich über entwicklungspolitische Themen aufklären, zeigen, wie sich Bürger entwicklungspolitisch engagieren können, das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung verfolgen und so die entwicklungspolitische Zielsetzung der Bundesregierung in die Gesellschaft vermitteln und umsetzen.
Inhaltliche Voraussetzungen
Geförderte Projekte müssen thematisch eindeutig in den Bereich der Entwicklungspolitik fallen und an den Anforderungen des BMZ-Konzeptes zur Entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ausgerichtet sein. Schulische Maßnahmen sollten sich darüber hinaus am Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung der Kultusministerkonferenz (KMK) orientieren.
Für die inhaltliche Zielsetzung eines Projekts sollten folgende Punkte beachtet werden: Thematisch sollte die Situation in den Entwicklungs- und Transformationsländern und die Verflechtungen zwischen diesen Ländern und den OECD-Staaten dargestellt werden. Das Vorhaben muss geeignet sein, die Zusammenhänge und Ursachen von politischen, ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Entwicklungen, einschließlich der Entwicklungszusammenarbeit, in den Industrie-, Entwicklungs- und Transformationsländern sichtbar zu machen.
Den Bürgerinnen und Bürgern sollte in eingängiger, praktischer Form aufgezeigt werden, wie sie sich als Multiplikatorin und Multiplikator, als Mitglied und Förderer von Organisationen der Zivilgesellschaft oder als Konsumentin und Konsument entwicklungspolitisch relevant engagieren können (dies macht den sogenannten Handlungsbezug der Maßnahme aus).
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung und Sitz in Deutschland, deren Gemeinnützigkeit steuerlich anerkannt ist. Sie müssen die institutionellen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllen, um eine korrekte Projektabwicklung entsprechend der Fördervorgaben zu gewährleisten und sollten Erfahrung in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit mitbringen. Wenn Organisationen Teil einer Vereinigung mit regionalen Untergliederungen sind, erfolgt die Antragstellung in der Regel über den Gesamt- oder Bundesverband. Bei Museen und Bibliotheken, die keine eigenständigen juristischen Personen sind, erfolgt die Antragstellung über den jeweiligen Rechtsträger, der die Voraussetzungen zur Antragsberechtigung erfüllen muss.
Antragstellende Organisationen müssen eine der folgenden Rechtsformen innehaben und diese anhand eines Nachweises belegen können:
- Eingetragene Vereine (e. V.)
- Netzwerke von Organisationen (nur Dachverbände nach §57 Abs. 2 Abgabenordnung), vertreten durch ein Mitglied, das eine der hier genannten Rechtsformen innehat
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kirchen und kirchliche Organisationen oder Museen, Bibliotheken, Universitäten
- Gemeinnützige GmbH, sofern sie nicht als Ein-Personen-Gesellschaft aufgestellt sind
- Rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts (gemeinnützig) oder öffentlichen Rechts
- Gemeinnützige eingetragene Genossenschaften (eG)
- Gemeinnützige Unternehmergesellschaften, sofern sie nicht als Ein-Personen-Unternehmen aufgestellt sind
Nicht antragsberechtigt sind
- Einzelpersonen
- Ein-Personen-Gesellschaften und Ein-Personen-Unternehmen
- Schulen
- Aktionsgruppen
- GbR
- GmbH
- Politische Stiftungen
- Nicht rechtsfähige Stiftungen
- Kommunen
- Nicht eingetragene/ nicht rechtsfähige Vereine
- Organisationen gemeinnütziger Art, die keine steuerliche Anerkennung vorweisen können
Zur Überprüfung der formalen Antragsberechtigung müssen Organisationen im Vorfeld der Projektantragstellung eine Trägerprüfung durchlaufen.
Die Gesamtdurchführung eines geförderten Projektes darf nicht an ein kommerzielles Unternehmen übertragen werden. Zuwendungsmittel dürfen nur mit Zustimmung von Engagement Global an Kooperationspartner weitergeleitet werden.
Zur Antragsstellung
Zielgruppen
Im Mittelpunkt geförderter Projekte der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit stehen – neben der breiten Öffentlichkeit – insbesondere folgende Zielgruppen:
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
- Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende
- Lehrkräfte, Dozentinnen und Dozenten und andere Bildungsakteure der schulischen und außerschulischen Bildung
- Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die Breitenwirkung für Entwicklungspolitik erzielen, zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verbänden, Vereinen, Initiativen, Netzwerken, Nichtregierungsorganisationen inklusive migrantischer Selbstorganisationen mit Mitgliedern aus dem globalen Süden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Ländern und Kommunen, Gewerkschaften, kirchlichen Einrichtungen und Medien wie auch Rückkehrerinnen und Rückkehrer.
Ein besonderes Anliegen ist es darüber hinaus, verstärkt neue Zielgruppen und Institutionen anzusprechen und zur Umsetzung von Projekten zu motivieren, zum Beispiel Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Hochschulen, Museen, Bibliotheken, Sportverbände und -vereine.
Was wird gefördert?
Gefördert werden ausschließlich Projekte, die in Deutschland umgesetzt werden, zum Beispiel Seminare und Tagungen, Unterrichtseinheiten und Projekttage und entwicklungspolitische Bildungskampagnen, darüber hinaus Ausstellungen, entwicklungspolitisches Theater oder andere Formen innovativer Bildungsarbeit.
In den Projekten sollten partizipative, reflexive Methoden angewandt und eine klare Handlungsorientierung für die Zielgruppen gegeben werden.
Grundsätzlich nicht gefördert werden können:
- Veröffentlichungen, die nicht Teil einer breiter angelegten Bildungsmaßnahme sind
- Vorhaben, die überwiegend der Selbstdarstellung oder der Spendenwerbung des Antragstellers dienen
- Projekte mit missionarischem Charakter/missionarischen Zielen einer Religionsgemeinschaft
- Mitgliederversammlungen (zum Beispiel Jahreshauptversammlungen)
- rein kulturelle Rahmenprogramme und Veranstaltungen
Zeitraum und Fördersumme
Bei Erstanträgen kann eine Projektlaufzeit über maximal 12 Monate (welche sich über zwei Haushalts- bzw. Kalenderjahre erstrecken kann) mit einer Fördersumme von maximal 10.000 Euro beantragt werden. Organisationen, die bereits gefördert wurden, können Anträge für Projekte mit einer Laufzeit von maximal 36 Monaten (welche sich über vier Haushalts- bzw. Kalenderjahre erstrecken können) stellen. Die Überjährigkeit muss durch das Projekt begründet sein. Da es sich um eine Projektförderung handelt, müssen Projekte immer in sich abgeschlossen und inhaltlich und finanziell abgrenzbar sein.
Die finanzielle Eigenleistung der antragstellenden Organisation muss mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Drittmittel anderer Förderer werden als Eigenleistung anerkannt. Eine Verrechnung mit nicht ausgezahlten oder valorisierten Leistungen (zum Beispiel ehrenamtlicher Arbeit) als Sicherung des Eigenanteils ist ausgeschlossen.
Die Förderung darf nur dann mit anderen Bundesmitteln kombiniert werden, wenn die beim FEB beantragte Fördersumme und die weiteren Bundesmittel zusammen nicht mehr als 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Weitere Informationen zum Thema
Zum BMZ-Konzept zur entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit
Zu weiteren Publikationen des BMZ
Engagement Global bietet den Orientierungsrahmen auf Deutsch und Englisch zum Download auf der folgenden Seite an.
Zu den Informationen zum Orientierungsrahmen auf der Internetseite GES - Globale Entwicklung in der Schule
Eine kostenfreie Bestellung der deutschen Auflage des Orientierungsrahmens für den Lernbereich Globale Entwicklung ist beim Cornelsen Verlag möglich.
Zur Internetseite des Cornelsen Verlags
Informationen zur Neuauflage des Orientierungsrahmens für den Lernbereich Globale Entwicklung gibt es auch im Portal Globales Lernen der Eine Welt Internet Konferenz.
Zum Portal Globales Lernen/EWIK