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Rahmenbedingungen

Inhaltliche Voraussetzungen
Wer ist antragsberechtigt?

Antragstellende Organisationen müssen eine der folgenden Rechtsformen innehaben und diese anhand eines Nachweises belegen können:

  • Eingetragene Vereine (e. V.)
  • Netzwerke von Organisationen (nur Dachverbände nach §57 Abs. 2 Abgabenordnung), vertreten durch ein Mitglied, das eine der hier genannten Rechtsformen innehat
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kirchen und kirchliche Organisationen oder Museen, Bibliotheken, Universitäten
  • Gemeinnützige GmbH, sofern sie nicht als Ein-Personen-Gesellschaft aufgestellt sind
  • Rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts (gemeinnützig) oder öffentlichen Rechts
  • Gemeinnützige eingetragene Genossenschaften (eG)
  • Gemeinnützige Unternehmergesellschaften, sofern sie nicht als Ein-Personen-Unternehmen aufgestellt sind

Nicht antragsberechtigt sind

  • Einzelpersonen
  • Ein-Personen-Gesellschaften und Ein-Personen-Unternehmen
  • Schulen
  • Aktionsgruppen
  • GbR
  • GmbH
  • Politische Stiftungen
  • Nicht rechtsfähige Stiftungen
  • Kommunen
  • Nicht eingetragene/ nicht rechtsfähige Vereine
  • Organisationen gemeinnütziger Art, die keine steuerliche Anerkennung vorweisen können
Zielgruppen
Was wird gefördert?

Grundsätzlich nicht gefördert werden können:

  • Veröffentlichungen, die nicht Teil einer breiter angelegten Bildungsmaßnahme sind
  • Vorhaben, die überwiegend der Selbstdarstellung oder der Spendenwerbung des Antragstellers dienen
  • Projekte mit missionarischem Charakter/missionarischen Zielen einer Religionsgemeinschaft
  • Mitgliederversammlungen (zum Beispiel Jahreshauptversammlungen)
  • rein kulturelle Rahmenprogramme und Veranstaltungen
Zeitraum und Fördersumme
Entscheidungskriterien für Förderungen