Nach Abschluss des Weiterleitungsvertrages erfolgt innerhalb des Förderzeitraums die Mittelanforderung nach Bedarf. Bitte nutzen Sie für die Anforderung bewilligter Fördermittel – gegebenenfalls in Teilbeträgen - ausschließlich die unten bereitgestellte Vorlage „FEB-Mittelanforderung“. Das Formular muss vollständig ausgefüllt (unter anderem mit Angabe der angeforderten Summe, FEB-Projektnummer, Bankverbindung mit IBAN sowie Vereinsstempel) und postalisch eingereicht werden an die Adresse:
Engagement Global gGmbH
Zentraler Programmservice
Friedrich-Ebert-Allee 40
53113 Bonn
Das Formular darf nicht handschriftlich ausgefüllt oder geändert werden. Es genügt die Unterschrift der Ansprechperson für das Projekt. Der Ausdruck auf Geschäftspapier sowie ein Begleitschreiben sind nicht erforderlich. Für die Auszahlungen bewilligter Fördermittel muss ein Geschäftskonto des Trägers vorhanden sein, eine Überweisung auf Privatkonten ist nicht möglich. Bitte planen Sie einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen zur Bearbeitung eingereichter Mittelanforderungen ein.
Zuwendungen müssen anteilig (entsprechend der im Weiterleitungsvertrag festgeschriebenen prozentualen Anteilfinanzierung an zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) angefordert und alsbald nach Auszahlung, spätestens jedoch nach sechs Wochen und innerhalb der Projektlaufzeit, zur Erfüllung des Vertragszwecks verwendet werden. Als Auszahlungstag gilt der Tag, an dem das Geld bei Ihnen eingegangen ist. Zu berücksichtigen sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Können die Mittel nicht innerhalb der sechswöchigen Verausgabungsfrist verbraucht werden, bitten wir um Rückzahlung der zu viel angeforderten Mittel auf das im Weiterleitungsvertrag angegebene Konto unter Angabe von Projektnummer, Haushaltsjahr und Verwendungszweck. Bei nicht fristgerechter Verausgabung können Zinsen erhoben werden.
Während der Projektlaufzeit können die Mittel eines Haushaltsjahres bis spätestens zum 5. Dezember angefordert werden. Für Projekte, die nicht zum 31. Dezember eines Haushaltsjahres enden, besteht die Möglichkeit, diese Mittel mit dem Hinweis auf den letztmöglichen Auszahlungstermin des Jahres anzufordern. Auf Mittel, die nicht bis zum 5. Dezember des bewilligten Haushaltsjahres bei Engagement Global angefordert werden, besteht kein Rechtsanspruch mehr. Eine Übertragung der Mittel auf das Folgejahr ist nicht möglich. Die Auszahlung und Verausgabung von Fördermittel nach Ende des vertraglich vereinbarten Förderzeitraums ist ausgeschlossen.