Die Förderprogramme im Geschäftsbereich des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zur Unterstützung des entwicklungspolitischen Engagements von sogenannten „Rückkehrenden“ werden neu geordnet. Kernmaßnahme der Neuordnung ist die Integration des weltwärts-Rückkehrfonds in das FEB. Projekte, die sich an die Zielgruppe Rückkehrende richten und einen Bezug zu Bildungsaufgaben haben, können somit künftig im Rahmen des FEB gefördert werden.
Beantragt werden kann ein Zuschuss ab 2.001 Euro. Wie auch im weltwärts-Rückkehrfonds kann der Förderanteil maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ausmachen. Der Eigenanteil von mindestens 25 Prozent ist auch über Drittmittel zu decken.
Die Änderungen treten ab 2018 in Kraft und sind im Rahmen des FEB für Projektanträge ab der Antragsfrist Ende Oktober 2017 relevant. Das FEB-Team berät Sie gerne bereits vor der Antragstellung zu Förderkriterien und Rahmenbedingungen sowie zu einer eingereichten Projektskizze. Die Antragsberatung endet jährlich am 15. Mai beziehungsweise 15. Oktober. Eine Überarbeitung bereits eingereichter Antragsunterlagen ist nicht möglich.
Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut. Vor einem Erstantrag prüft Engagement Global die FEB-Antragsberechtigung anhand des Formulars „Trägerprüfung“ und vergibt eine Trägernummer. Diese Nummer benötigen Sie für den Projektantrag. Als Vereinfachung für weltwärts-Entsendeorganisationen, die bereits erfolgreich eine weltwärts-Rückkehrmaßnahme durchgeführt haben, wird das Ergebnis der bereits durchlaufenen weltwärts-Trägerprüfung anerkannt.
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