1. Informieren
Lernen Sie das FEB kennen! Passt Ihre Projektidee ins FEB? Wie laufen Antragstellung und Förderung ab? Gerne beraten wir Sie vor der Antragstellung oder besuchen Sie unsere Online-Seminare.
Wir fördern gemeinnützige Organisationen, die Projekte im Bereich entwicklungspolitischer Bildung und Globalem Lernen umsetzen. Wenn Sie Fördergelder bei uns beantragen, begleiten wir Sie Schritt für Schritt – von der Antragstellung über die Projektumsetzung bis hin zur Nachweiserstellung. All das erfahren Sie hier!
Gemeinnützige Organisationen mit geeigneter Rechtsform können eine Projektförderung beantragen:
Nicht gefördert werden:
Die inhaltliche Grundlage des FEB bildet das BMZ-Konzept Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit.
Geförderte Projekte vermitteln globale Zusammenhänge und tragen zu nachhaltigem Denken und Handeln bei. Ziel ist, Menschen in Deutschland zu befähigen, globale Herausforderungen zu verstehen und sich aktiv für eine gerechtere Welt einzusetzen.
Im FEB fördern wir vielfältige Formate der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit. Dazu gehören:
Auch neue und kreative Formate, die globale Zusammenhänge anschaulich und lebensnah vermitteln, können gefördert werden.
Engagement Global prüft, ob Ihre Organisation die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Dazu gehört zum Beispiel die Gemeinnützigkeit und die Rechtsform Ihrer Organisation. Stellen Sie einen Antrag auf Trägerprüfung in der Förderprojektsoftware und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
Für diese Prüfung sollten Sie etwa vier Wochen einplanen. In dieser Zeit können Sie Ihren Projektantrag schon ausfüllen. Einreichen können Sie ihn aber erst, wenn Sie die Antragsberechtigung erhalten haben.
Anträge können Sie bis zum 30. Juni oder 30. November einreichen.
Einen Antrag stellen Sie online über die Förderprojektsoftware. Reichen Sie zuerst Ihre Unterlagen zur Trägerprüfung ein. Wir überprüfen, ob Ihre Organisation gefördert werden kann. Anschließend können Sie bis zum 30. Juni oder 30. November Ihren Projektantrag einreichen. Die Software führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Bis zwei Wochen vor Ende der Antragsfrist beraten wir Sie zu Ihrem Projekt. Füllen Sie dazu eine Projektskizze aus und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
Wenn Sie Ihren Antrag bis zum 30. Juni einreichen, kann Ihr Projekt ab dem 1. Januar des Folgejahres starten. Bei einer Antragstellung bis zum 30. November beginnt Ihr Projekt ab dem 1. Mai des Folgejahres.
Die Höhe der Förderung hängt von der Größe und Dauer Ihres Projektes ab. Sie können Projektförderungen ab 8.001 Euro beantragen.
Die Erstförderung beträgt maximal 20.000 Euro und kann bis zu zwölf Monate dauern.
Ab dem zweiten Projekt können Sie moderat höhere Summen beantragen. Ihr Projekt kann bis zu 36 Monate dauern.
Fördergelder vergeben wir in Form einer Anteilfinanzierung. Diese setzt einen Eigenanteil von mindestens 25 Prozent der Gesamtausgaben voraus. Dieser Eigenanteil kann sich aus Eigenmitteln und/oder Drittmitteln (beispielsweise von anderen Gebern) zusammensetzen.
Die FEB-Fördergelder und weitere Bundesmittel können zusammen bis zu 75 Prozent der Gesamtausgaben betragen.
Sie können alle Ausgaben beantragen, die für das geplante Projekt anfallen für:
Zusätzlich können Sie Verwaltungskosten bis zu einer Höhe von zehn Prozent der Gesamtausgaben angegeben.
Wichtig ist, dass Sie den Ausgaben- und Finanzierungsplan so detailliert wie möglich und für Außenstehende nachvollziehbar ausfüllen.
Ihr Projekt soll barrierefrei sein? Ausgaben für beispielsweise Gebärden- oder Schriftdolmetschen oder technische Hilfsmittel können gefördert werden.
Die genauen Bestimmungen können Sie hier nachlesen: