FEB ist ein Programm von Engagement Global

FörderungAlle Schritte Ihres Projekts im Überblick

Eine Gruppe junger Menschen versammelt sich um einen Laptop, eine Person tippt etwas ein.

Wir fördern gemeinnützige Organisationen, die Projekte im Bereich entwicklungspolitischer Bildung und Globalem Lernen umsetzen. Wenn Sie Fördergelder bei uns beantragen, begleiten wir Sie Schritt für Schritt – von der Antragstellung über die Projektumsetzung bis hin zur Nachweiserstellung. All das erfahren Sie hier!

Von der Idee zur Förderung

1. Informieren

Lernen Sie das FEB kennen! Passt Ihre Projektidee ins FEB? Wie laufen Antragstellung und Förderung ab? Gerne beraten wir Sie vor der Antragstellung oder besuchen Sie unsere Online-Seminare.

2. Antragsberechtigung erhalten

Reichen Sie zuerst die Unterlagen zur Trägerprüfung ein. Wir überprüfen, ob Ihre Organisation gefördert werden kann. Danach können Sie Ihren ersten Projektantrag im FEB stellen.

3. Förderung beantragen

Reichen Sie Ihren Projektantrag bis zum 30. Juni oder 30. November ein! Beschreiben Sie Ihre Projektidee, die Umsetzung und die Finanzplanung – klar, nachvollziehbar und vollständig.

4. Förderentscheidung

Nach Abschluss der Prüfung informieren wir Sie darüber, ob und in welcher Höhe Ihr Projekt finanziert wird – der Start in Ihre Förderung!

5. Weiterleitungsvertrag abschließen

Im Weiterleitungsvertrag werden Förderhöhe und Projektinhalte festgelegt. Da Projekte nicht immer in beantragter Höhe gefördert werden können, passen Sie Ihre Planung vor Vertragsschluss entsprechend an. Danach kann Ihr Projekt starten!

6. Projekt durchführen

Sie vermitteln globale Zusammenhänge und fördern nachhaltiges Denken und Handeln. Fördermittel können Sie nach Bedarf abrufen. Bei notwendigen Projektänderungen unterstützen wir Sie gern.

7. Nachweis einreichen

Berichten Sie uns jährlich bzw. nach Projektende über Ihr Projekt und über die Verwendung der Fördermittel.

Förderprojektsoftware (FöPro)

Alles rund um Ihre Projektförderung im Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB) läuft über die Förderprojektsoftware. Registrieren Sie sich jetzt!

Fragen zur Förderung

Gemeinnützige Organisationen mit geeigneter Rechtsform können eine Projektförderung beantragen:

  • eingetragene Vereine
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Kirchen, kirchliche Einrichtungen, Museen, Bibliotheken, Universitäten)
  • gemeinnützige eingetragene Genossenschaften (eG)
  • gemeinnützige GmbH (keine Ein-Personen-Gesellschaften)
  • gemeinnützige Unternehmergesellschaften (keine Ein-Personen-Unternehmen)
  • rechtsfähige gemeinnützige Stiftungen privaten oder öffentlichen Rechts
  • Organisationsnetzwerke (nur Dachverbände gem. §57 Abs. 2 AO), vertreten durch ein Mitglied in einer der genannten Rechtsformen

Nicht gefördert werden:

  • Einzelpersonen
  • Schulen
  • Kommunen
  • politische Stiftungen
  • Organisationen ohne anerkannte Gemeinnützigkeit oder Rechtsform

Die inhaltliche Grundlage des FEB bildet das BMZ-Konzept Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit.

zum BMZ-Konzept

Geförderte Projekte vermitteln globale Zusammenhänge und tragen zu nachhaltigem Denken und Handeln bei. Ziel ist, Menschen in Deutschland zu befähigen, globale Herausforderungen zu verstehen und sich aktiv für eine gerechtere Welt einzusetzen.

Im FEB fördern wir vielfältige Formate der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit. Dazu gehören:

  • Workshops und Online-Seminare
  • Unterrichtseinheiten
  • Projekttage
  • Bildungskampagnen
  • interaktive Ausstellungen
  • Filmveranstaltungen

Auch neue und kreative Formate, die globale Zusammenhänge anschaulich und lebensnah vermitteln, können gefördert werden.

Engagement Global prüft, ob Ihre Organisation die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Dazu gehört zum Beispiel die Gemeinnützigkeit und die Rechtsform Ihrer Organisation. Stellen Sie einen Antrag auf Trägerprüfung in der Förderprojektsoftware und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.

zur Förderprojektsoftware

Für diese Prüfung sollten Sie etwa vier Wochen einplanen. In dieser Zeit können Sie Ihren Projektantrag schon ausfüllen. Einreichen können Sie ihn aber erst, wenn Sie die Antragsberechtigung erhalten haben.

Anträge können Sie bis zum 30. Juni oder 30. November einreichen.

Einen Antrag stellen Sie online über die Förderprojektsoftware. Reichen Sie zuerst Ihre Unterlagen zur Trägerprüfung ein. Wir überprüfen, ob Ihre Organisation gefördert werden kann. Anschließend können Sie bis zum 30. Juni oder 30. November Ihren Projektantrag einreichen. Die Software führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Bis zwei Wochen vor Ende der Antragsfrist beraten wir Sie zu Ihrem Projekt. Füllen Sie dazu eine Projektskizze aus und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.

zur Förderprojektsoftware

Wenn Sie Ihren Antrag bis zum 30. Juni einreichen, kann Ihr Projekt ab dem 1. Januar des Folgejahres starten. Bei einer Antragstellung bis zum 30. November beginnt Ihr Projekt ab dem 1. Mai des Folgejahres.

Die Höhe der Förderung hängt von der Größe und Dauer Ihres Projektes ab. Sie können Projektförderungen ab 8.001 Euro beantragen.

Die Erstförderung beträgt maximal 20.000 Euro und kann bis zu zwölf Monate dauern.

Ab dem zweiten Projekt können Sie moderat höhere Summen beantragen. Ihr Projekt kann bis zu 36 Monate dauern.

Fördergelder vergeben wir in Form einer Anteilfinanzierung. Diese setzt einen Eigenanteil von mindestens 25 Prozent der Gesamtausgaben voraus. Dieser Eigenanteil kann sich aus Eigenmitteln und/oder Drittmitteln (beispielsweise von anderen Gebern) zusammensetzen.

Die FEB-Fördergelder und weitere Bundesmittel können zusammen bis zu 75 Prozent der Gesamtausgaben betragen.

Sie können alle Ausgaben beantragen, die für das geplante Projekt anfallen für:

  • Projektpersonal
  • Honorare
  • Reisen
  • Sachausgaben wie Dienstleistungen oder Materialien

Zusätzlich können Sie Verwaltungskosten bis zu einer Höhe von zehn Prozent der Gesamtausgaben angegeben.

Wichtig ist, dass Sie den Ausgaben- und Finanzierungsplan so detailliert wie möglich und für Außenstehende nachvollziehbar ausfüllen.

Ihr Projekt soll barrierefrei sein? Ausgaben für beispielsweise Gebärden- oder Schriftdolmetschen oder technische Hilfsmittel können gefördert werden.

Die genauen Bestimmungen können Sie hier nachlesen:

Hilfestellung zum Antrag