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Viele gemeinnützige Organisationen möchten sich für eine global gerechte Welt engagieren – doch der Weg von der Idee zum geförderten Bildungsprojekt ist nicht immer selbsterklärend.
Wir beantworten Ihre Fragen rund um das Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB) – von der Antragstellung über Änderungen im Projektverlauf bis hin zum Nachweis. Kontaktieren Sie uns – das Team des FEB unterstützt Sie!
Unser Team ist für Sie da – kostenfrei per Telefon oder E-Mail.
0228 20 717-2555
Die inhaltliche Grundlage des FEB bildet das BMZ-Konzept Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit.
Geförderte Projekte vermitteln globale Zusammenhänge und tragen zu nachhaltigem Denken und Handeln bei. Ziel ist, Menschen in Deutschland zu befähigen, globale Herausforderungen zu verstehen und sich aktiv für eine gerechtere Welt einzusetzen.
Gemeinnützige Organisationen mit geeigneter Rechtsform können eine Projektförderung beantragen:
Nicht gefördert werden:
Die Höhe der Förderung hängt von der Größe und Dauer Ihres Projektes ab. Sie können Projektförderungen ab 8.001 Euro beantragen.
Die Erstförderung beträgt maximal 20.000 Euro und kann bis zu zwölf Monate dauern.
Ab dem zweiten Projekt können Sie moderat höhere Summen beantragen. Ihr Projekt kann bis zu 36 Monate dauern.
Fördergelder vergeben wir in Form einer Anteilfinanzierung. Diese setzt einen Eigenanteil von mindestens 25 Prozent der Gesamtausgaben voraus. Dieser Eigenanteil kann sich aus Eigenmitteln und/oder Drittmitteln (beispielsweise von anderen Gebern) zusammensetzen.
Die FEB-Fördergelder und weitere Bundesmittel können zusammen bis zu 75 Prozent der Gesamtausgaben betragen.
Im FEB fördern wir vielfältige Formate der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit. Dazu gehören:
Auch neue und kreative Formate, die globale Zusammenhänge anschaulich und lebensnah vermitteln, können gefördert werden.