FEB ist ein Programm von Engagement Global

Jetzt Förderung beantragen!

Mehrere Schülerinnen und Schüler sind von hinten zu sehen, wie sie bunte Post It-Zettel an ein Fenster kleben.

Reichen Sie Ihren Antrag zum 30. Juni oder 30. November über unsere Förderprojektsoftware ein. Die Hinweise dort helfen Ihnen Schritt für Schritt beim Ausfüllen.

Beschreiben Sie Ihr Projekt klar und gut verständlich. Wichtig sind dabei vor allem:

  • die Ziele Ihres Projekts und wie Sie deren Erreichung messen
  • die Zielgruppen und Ihr Zugang zu diesen
  • der Aufbau und Ablauf
  • die Inhalte und Formate Ihrer Bildungsaktivitäten
  • die Ausgaben und Finanzierung

zur Hilfestellung zum Projektantrag

In vier Schritten zur Projekt­förderung

1. Informieren

Lernen Sie das FEB kennen! Passt Ihre Projektidee ins FEB? Wie laufen Antragstellung und Förderung ab? Gerne beraten wir Sie vor der Antragstellung oder besuchen Sie unsere Online-Seminare.

2. Antragsberechtigung erhalten

Reichen Sie zuerst die Unterlagen zur Trägerprüfung ein. Wir überprüfen, ob Ihre Organisation gefördert werden kann. Danach können Sie Ihren ersten Projektantrag im FEB stellen.

3. Förderung beantragen

Reichen Sie Ihren Projektantrag bis zum 30. Juni oder 30. November ein! Beschreiben Sie Ihre Projektidee, die Umsetzung und die Finanzplanung – klar, nachvollziehbar und vollständig.

4. Förderentscheidung

Nach Abschluss der Prüfung informieren wir Sie darüber, ob und in welcher Höhe Ihr Projekt finanziert wird – der Start in Ihre Förderung!

Ihr Projekt im FEB

  • Förderung: möglich ab 8.001 Euro
  • Anteilfinanzierung: die FEB-Förderung deckt bis zu 75 Prozent der Projektausgaben
  • Projektzeit: bis zu 36 Monate
  • Antragsfristen: 30. Juni | 30. November
  • Antragsberatung (freiwillig): bis 15. Juni | bis 15. November
  • Trägerprüfung (nur vor erstem Projektantrag): ungefähr vier Wochen
  • Förderentscheidung:
    • Antragsfrist 30. Juni → ab November
    • Antragsfrist 30. November → ab April
  • Projektstart:
    • Antragsfrist 30. Juni → ab 1. Januar (Folgejahr)
    • Antragsfrist 30. November → ab 1. Mai (Folgejahr)
Drei Personen sitzen an einem Tisch, auf dem mehrere kleine Zettel liegen. Sie sprechen miteinander und lächeln sich an.
Eine Beratung hilft bei der Antragstellung.

Lassen Sie sich beraten

Stellen Sie zum ersten Mal einen Antrag im FEB? Dann empfehlen wir Ihnen, sich vorher von uns beraten zu lassen. Aber auch wenn Sie schon Erfahrung mit Anträgen haben, kann eine erneute Beratung hilfreich sein. Unsere Erfahrung zeigt: Ein Gespräch vorab erleichtert den Prozess oft und verbessert die Ergebnisse. Was eine Beratung leisten kann:

  1. Tipps zur Antragstellung
  2. Klärung von offenen Fragen rund um den Antrag
  3. Hilfe bei antragsbezogenen Fragen zur Förderprojektsoftware

Und was nicht:

  1. Gemeinsames Schreiben oder Überarbeiten des Antrags
  2. Entwicklung konkreter Inhalte und Formulierungen
  3. Vorprüfung Ihres Antrags

Wir freuen uns, wenn Sie uns kontaktieren. Schicken Sie uns einfach über die Förderprojektsoftware eine Projektskizze mit einer Beratungsanfrage.

Anschließend vereinbaren wir einen Termin für ein etwa 30-minütiges Gespräch. Beratungsgespräche sind bis zwei Wochen vor den Antragsfristen möglich. Melden Sie sich am besten früh, damit wir Sie gut beraten können.

zur Förderprojektsoftware (FöPro)
zur Hilfestellung der Projektskizze

Auf einen Blick

Die inhaltliche Grundlage des FEB bildet das BMZ-Konzept Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit.

zum BMZ-Konzept

Geförderte Projekte vermitteln globale Zusammenhänge und tragen zu nachhaltigem Denken und Handeln bei. Ziel ist, Menschen in Deutschland zu befähigen, globale Herausforderungen zu verstehen und sich aktiv für eine gerechtere Welt einzusetzen.

Im FEB fördern wir vielfältige Formate der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit. Dazu gehören:

  • Workshops und Online-Seminare
  • Unterrichtseinheiten
  • Projekttage
  • Bildungskampagnen
  • interaktive Ausstellungen
  • Filmveranstaltungen

Auch neue und kreative Formate, die globale Zusammenhänge anschaulich und lebensnah vermitteln, können gefördert werden.

Gemeinnützige Organisationen mit geeigneter Rechtsform können eine Projektförderung beantragen:

  • eingetragene Vereine
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Kirchen, kirchliche Einrichtungen, Museen, Bibliotheken, Universitäten)
  • gemeinnützige eingetragene Genossenschaften (eG)
  • gemeinnützige GmbH (keine Ein-Personen-Gesellschaften)
  • gemeinnützige Unternehmergesellschaften (keine Ein-Personen-Unternehmen)
  • rechtsfähige gemeinnützige Stiftungen privaten oder öffentlichen Rechts
  • Organisationsnetzwerke (nur Dachverbände gem. §57 Abs. 2 AO), vertreten durch ein Mitglied in einer der genannten Rechtsformen

Nicht gefördert werden:

  • Einzelpersonen
  • Schulen
  • Kommunen
  • politische Stiftungen
  • Organisationen ohne anerkannte Gemeinnützigkeit oder Rechtsform

Wenn Sie Ihren Antrag bis zum 30. Juni einreichen, kann Ihr Projekt ab dem 1. Januar des Folgejahres starten. Bei einer Antragstellung bis zum 30. November beginnt Ihr Projekt ab dem 1. Mai des Folgejahres.

Sie können alle Ausgaben beantragen, die für das geplante Projekt anfallen für:

  • Projektpersonal
  • Honorare
  • Reisen
  • Sachausgaben wie Dienstleistungen oder Materialien

Zusätzlich können Sie Verwaltungskosten bis zu einer Höhe von zehn Prozent der Gesamtausgaben angegeben.

Wichtig ist, dass Sie den Ausgaben- und Finanzierungsplan so detailliert wie möglich und für Außenstehende nachvollziehbar ausfüllen.

Ihr Projekt soll barrierefrei sein? Ausgaben für beispielsweise Gebärden- oder Schriftdolmetschen oder technische Hilfsmittel können gefördert werden.

Die genauen Bestimmungen können Sie hier nachlesen:

Hilfestellung zum Antrag

Das FEB unterstützt Bildungsprojekte in Deutschland. Daher können wir nicht fördern:

  • Aktivitäten außerhalb Deutschlands
  • Reisen ins Ausland
  • Reisen aus dem Ausland nach Deutschland

Wenn die Notwendigkeit gut begründet ist, können Ausgaben beantragt werden für:

  • Reisen in das grenznahe Ausland, zum Beispiel polnische Grenzregion oder Brüssel
  • Honorare für Referierende aus dem Ausland

Sie können bewährte Formate erneut beantragen. Wichtig ist dabei, dass sie fachlich weiterentwickelt werden, zum Beispiel durch ein überarbeitetes Konzept.

Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit Künstlicher Intelligenz (KI) um. Für die Inhalte Ihres Projektantrags sowie die Projektumsetzung und die Inhalte des Nachweises tragen Sie die alleinige Verantwortung. Die Nutzung von KI sollte transparent kenntlich gemacht werden. Das FEB steht der Nutzung von KI grundsätzlich offen gegenüber. KI kann Sie beispielsweise dabei unterstützen, Projektideen zu entwickeln, Sprachbarrieren zu überwinden oder den Aufwand bei der Antragstellung zu reduzieren. Gleichzeitig ist beim Einsatz von KI ein bewusster und sorgfältiger Umgang wichtig. Risiken können insbesondere im Bereich Datenschutz und Urheberrecht entstehen. Darüber hinaus können KI-generierte Inhalte ungenau, fehlerhaft oder zu allgemein formuliert sein und erfordern häufig eine sorgfältige Prüfung und Nachbearbeitung.

Förderentscheidung

Alle Anträge werden auf Basis Ihrer Angaben sorgfältig geprüft:

  • Passt Ihr Projekt zum BMZ Konzept Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit?
  • Ist Ihre Planung schlüssig und realistisch?
  • Ist Ihr Projekt fachlich überzeugend?
  • Sind die Ausgaben sparsam und wirtschaftlich geplant?

zum Download BMZ-Konzept

Die Förderentscheidungen folgen dem Prinzip der Breitenförderung. Das bedeutet: Wir streben an, die Vielfalt des zivilgesellschaftlichen Engagements bei der Verteilung von Fördergeldern angemessen zu berücksichtigen. Grundsätzlich werden pro Organisation nicht mehr als zwei Projekte gleichzeitig gefördert. Die Förderung richtet sich gleichermaßen an große wie kleine Organisationen aus allen Teilen Deutschlands – an etablierte und erfahrene Vereine ebenso wie an solche, die sich noch entwickeln.

Nicht alle Anträge können gefördert werden und insbesondere großvolumige Projekte oft nicht in der beantragten Höhe. Für Folgeprojekte sind aber in der Regel moderate Erhöhungen der Fördersumme möglich.

Der Weg zum Vertrag

Geschafft! Ihr Projekt wird in die Förderung aufgenommen. Je nach Förderentscheidung kann es nun erforderlich sein, Ihre Projektplanung noch einmal anzupassen. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die bewilligte Fördersumme geringer ausfällt oder einzelne Aktivitäten nicht förderfähig sind. Im Weiterleitungsvertrag werden die zentralen Rahmenbedingungen für die Förderung Ihres Projekts festgelegt – etwa die Förderhöhe und die geplanten Inhalte. Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, kann Ihr Projekt starten! Wie ein Weiterleitungsvertrag aussehen kann, erfahren Sie hier:

zum Muster-Weiterleitungsvertrag

Seminare und Austausch

Sie haben noch Fragen oder suchen nach Inspirationen? Hier finden Sie unser Seminarangebot vom Antrag bis zur Vernetzung.

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Unser Team ist für Sie da – kostenfrei per Telefon oder E-Mail.

0228 20 717-2555

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