1. Informieren
Lernen Sie das FEB kennen! Passt Ihre Projektidee ins FEB? Wie laufen Antragstellung und Förderung ab? Gerne beraten wir Sie vor der Antragstellung oder besuchen Sie unsere Online-Seminare.
Reichen Sie Ihren Antrag zum 30. Juni oder 30. November über unsere Förderprojektsoftware ein. Die Hinweise dort helfen Ihnen Schritt für Schritt beim Ausfüllen.
Beschreiben Sie Ihr Projekt klar und gut verständlich. Wichtig sind dabei vor allem:
Stellen Sie zum ersten Mal einen Antrag im FEB? Dann empfehlen wir Ihnen, sich vorher von uns beraten zu lassen. Aber auch wenn Sie schon Erfahrung mit Anträgen haben, kann eine erneute Beratung hilfreich sein. Unsere Erfahrung zeigt: Ein Gespräch vorab erleichtert den Prozess oft und verbessert die Ergebnisse. Was eine Beratung leisten kann:
Und was nicht:
Wir freuen uns, wenn Sie uns kontaktieren. Schicken Sie uns einfach über die Förderprojektsoftware eine Projektskizze mit einer Beratungsanfrage.
Anschließend vereinbaren wir einen Termin für ein etwa 30-minütiges Gespräch. Beratungsgespräche sind bis zwei Wochen vor den Antragsfristen möglich. Melden Sie sich am besten früh, damit wir Sie gut beraten können.
zur Förderprojektsoftware (FöPro)
zur Hilfestellung der Projektskizze
Die inhaltliche Grundlage des FEB bildet das BMZ-Konzept Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit.
Geförderte Projekte vermitteln globale Zusammenhänge und tragen zu nachhaltigem Denken und Handeln bei. Ziel ist, Menschen in Deutschland zu befähigen, globale Herausforderungen zu verstehen und sich aktiv für eine gerechtere Welt einzusetzen.
Im FEB fördern wir vielfältige Formate der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit. Dazu gehören:
Auch neue und kreative Formate, die globale Zusammenhänge anschaulich und lebensnah vermitteln, können gefördert werden.
Gemeinnützige Organisationen mit geeigneter Rechtsform können eine Projektförderung beantragen:
Nicht gefördert werden:
Wenn Sie Ihren Antrag bis zum 30. Juni einreichen, kann Ihr Projekt ab dem 1. Januar des Folgejahres starten. Bei einer Antragstellung bis zum 30. November beginnt Ihr Projekt ab dem 1. Mai des Folgejahres.
Sie können alle Ausgaben beantragen, die für das geplante Projekt anfallen für:
Zusätzlich können Sie Verwaltungskosten bis zu einer Höhe von zehn Prozent der Gesamtausgaben angegeben.
Wichtig ist, dass Sie den Ausgaben- und Finanzierungsplan so detailliert wie möglich und für Außenstehende nachvollziehbar ausfüllen.
Ihr Projekt soll barrierefrei sein? Ausgaben für beispielsweise Gebärden- oder Schriftdolmetschen oder technische Hilfsmittel können gefördert werden.
Die genauen Bestimmungen können Sie hier nachlesen:
Das FEB unterstützt Bildungsprojekte in Deutschland. Daher können wir nicht fördern:
Wenn die Notwendigkeit gut begründet ist, können Ausgaben beantragt werden für:
Sie können bewährte Formate erneut beantragen. Wichtig ist dabei, dass sie fachlich weiterentwickelt werden, zum Beispiel durch ein überarbeitetes Konzept.
Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit Künstlicher Intelligenz (KI) um. Für die Inhalte Ihres Projektantrags sowie die Projektumsetzung und die Inhalte des Nachweises tragen Sie die alleinige Verantwortung. Die Nutzung von KI sollte transparent kenntlich gemacht werden. Das FEB steht der Nutzung von KI grundsätzlich offen gegenüber. KI kann Sie beispielsweise dabei unterstützen, Projektideen zu entwickeln, Sprachbarrieren zu überwinden oder den Aufwand bei der Antragstellung zu reduzieren. Gleichzeitig ist beim Einsatz von KI ein bewusster und sorgfältiger Umgang wichtig. Risiken können insbesondere im Bereich Datenschutz und Urheberrecht entstehen. Darüber hinaus können KI-generierte Inhalte ungenau, fehlerhaft oder zu allgemein formuliert sein und erfordern häufig eine sorgfältige Prüfung und Nachbearbeitung.
Alle Anträge werden auf Basis Ihrer Angaben sorgfältig geprüft:
Die Förderentscheidungen folgen dem Prinzip der Breitenförderung. Das bedeutet: Wir streben an, die Vielfalt des zivilgesellschaftlichen Engagements bei der Verteilung von Fördergeldern angemessen zu berücksichtigen. Grundsätzlich werden pro Organisation nicht mehr als zwei Projekte gleichzeitig gefördert. Die Förderung richtet sich gleichermaßen an große wie kleine Organisationen aus allen Teilen Deutschlands – an etablierte und erfahrene Vereine ebenso wie an solche, die sich noch entwickeln.
Nicht alle Anträge können gefördert werden und insbesondere großvolumige Projekte oft nicht in der beantragten Höhe. Für Folgeprojekte sind aber in der Regel moderate Erhöhungen der Fördersumme möglich.
Geschafft! Ihr Projekt wird in die Förderung aufgenommen. Je nach Förderentscheidung kann es nun erforderlich sein, Ihre Projektplanung noch einmal anzupassen. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die bewilligte Fördersumme geringer ausfällt oder einzelne Aktivitäten nicht förderfähig sind. Im Weiterleitungsvertrag werden die zentralen Rahmenbedingungen für die Förderung Ihres Projekts festgelegt – etwa die Förderhöhe und die geplanten Inhalte. Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, kann Ihr Projekt starten! Wie ein Weiterleitungsvertrag aussehen kann, erfahren Sie hier:
Unser Team ist für Sie da – kostenfrei per Telefon oder E-Mail.
0228 20 717-2555