Wie funktioniert das FEB und was gibt es zu beachten? Wie stellen Sie einen Antrag und was brauchen Sie dafür? Hier finden Sie Antworten auf diese und viele weitere Fragen.
Gemeinnützige Organisationen mit geeigneter Rechtsform können eine Projektförderung beantragen:
Nicht gefördert werden:
Die inhaltliche Grundlage des FEB bildet das BMZ-Konzept Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit.
Geförderte Projekte vermitteln globale Zusammenhänge und tragen zu nachhaltigem Denken und Handeln bei. Ziel ist, Menschen in Deutschland zu befähigen, globale Herausforderungen zu verstehen und sich aktiv für eine gerechtere Welt einzusetzen.
Im FEB fördern wir vielfältige Formate der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit. Dazu gehören:
Auch neue und kreative Formate, die globale Zusammenhänge anschaulich und lebensnah vermitteln, können gefördert werden.
Engagement Global prüft, ob Ihre Organisation die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Dazu gehört zum Beispiel die Gemeinnützigkeit und die Rechtsform Ihrer Organisation. Stellen Sie einen Antrag auf Trägerprüfung in der Förderprojektsoftware und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
Für diese Prüfung sollten Sie etwa vier Wochen einplanen. In dieser Zeit können Sie Ihren Projektantrag schon ausfüllen. Einreichen können Sie ihn aber erst, wenn Sie die Antragsberechtigung erhalten haben.
Anträge können Sie bis zum 30. Juni oder 30. November einreichen.
Einen Antrag stellen Sie online über die Förderprojektsoftware. Reichen Sie zuerst Ihre Unterlagen zur Trägerprüfung ein. Wir überprüfen, ob Ihre Organisation gefördert werden kann. Anschließend können Sie bis zum 30. Juni oder 30. November Ihren Projektantrag einreichen. Die Software führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Bis zwei Wochen vor Ende der Antragsfrist beraten wir Sie zu Ihrem Projekt. Füllen Sie dazu eine Projektskizze aus und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
Wenn Sie Ihren Antrag bis zum 30. Juni einreichen, kann Ihr Projekt ab dem 1. Januar des Folgejahres starten. Bei einer Antragstellung bis zum 30. November beginnt Ihr Projekt ab dem 1. Mai des Folgejahres.
Die Höhe der Förderung hängt von der Größe und Dauer Ihres Projektes ab. Sie können Projektförderungen ab 8.001 Euro beantragen.
Die Erstförderung beträgt maximal 20.000 Euro und kann bis zu zwölf Monate dauern.
Ab dem zweiten Projekt können Sie moderat höhere Summen beantragen. Ihr Projekt kann bis zu 36 Monate dauern.
Fördergelder vergeben wir in Form einer Anteilfinanzierung. Diese setzt einen Eigenanteil von mindestens 25 Prozent der Gesamtausgaben voraus. Dieser Eigenanteil kann sich aus Eigenmitteln und/oder Drittmitteln (beispielsweise von anderen Gebern) zusammensetzen.
Die FEB-Fördergelder und weitere Bundesmittel können zusammen bis zu 75 Prozent der Gesamtausgaben betragen.
Sie können alle Ausgaben beantragen, die für das geplante Projekt anfallen für:
Zusätzlich können Sie Verwaltungskosten bis zu einer Höhe von zehn Prozent der Gesamtausgaben angegeben.
Wichtig ist, dass Sie den Ausgaben- und Finanzierungsplan so detailliert wie möglich und für Außenstehende nachvollziehbar ausfüllen.
Ihr Projekt soll barrierefrei sein? Ausgaben für beispielsweise Gebärden- oder Schriftdolmetschen oder technische Hilfsmittel können gefördert werden.
Die genauen Bestimmungen können Sie hier nachlesen:
Das FEB unterstützt Bildungsprojekte in Deutschland. Daher können wir nicht fördern:
Wenn die Notwendigkeit gut begründet ist, können Ausgaben beantragt werden für:
Sie können bewährte Formate erneut beantragen. Wichtig ist dabei, dass sie fachlich weiterentwickelt werden, zum Beispiel durch ein überarbeitetes Konzept.
Das BMZ stellt Engagement Global Gelder zur Verfügung, um Projekte zu fördern. Diese werden von Engagement Global an ausgewählte Organisationen weitergeleitet. Alles Wichtige ist in einem Vertrag geregelt, der von beiden Seiten digital bestätigt wird. Dieser Weiterleitungsvertrag umfasst zum Beispiel die Höhe der Förderung, den Inhalt des Projektes, die Laufzeit sowie, welche Vorgaben zu beachten sind. Einen Muster-Vertrag finden Sie hier:
Nach Abschluss des Vertrages können wir Fördergelder für Ihr gefördertes Projekt auszahlen. Dafür reichen Sie in der Förderprojektsoftware eine digitale Mittelanforderung ein. Sie fordern die Fördergelder je nach Bedarf in Raten an und geben Sie innerhalb von sechs Wochen aus. Der 5. Dezember ist das letztmögliche Datum, um Fördergelder für das laufende Projektjahr anzufordern.
In der Belegliste listen Sie alle einzelnen Ausgaben und Einnahmen auf, die im Projekt anfallen. Wir empfehlen, die Belegliste ab Projektbeginn fortlaufend auszufüllen.
Nutzen Sie dafür unsere Vorlage (LINK zu Belegliste).
Weitere Informationen zur Erstellung von Belegen können Sie in folgendem Merkblatt nachlesen:
Der Förderhinweis kennzeichnet die Förderung Ihres Projektes durch das BMZ und Engagement Global. Er wird auf allen Veröffentlichungen (beispielsweise Broschüren, Handreichungen, Flyer, Projektwebsite) ergänzt. Die genaue Formulierung finden Sie in Ihrem Vertrag oder im Muster-Vertrag.
Das Logo des BMZ erhalten Sie auf Anfrage.
In einer Inventarliste werden alle Gegenstände aufgeführt, die für das Projekt gekauft wurden. Die Liste ist Teil Ihrer Projektunterlagen. Sie reichen diese nur ein, wenn wir Sie darum bitten.
Die Details können Sie in Ihrem Vertrag oder im Muster-Vertrag nachlesen.
Da es sich bei der Förderung des FEB um Steuergelder handelt, ist es wichtig, dass alle Projektausgaben wirtschaftlich und sparsam sind. Wenn Sie Aufträge an Dritte geben möchten (zum Beispiel für Honorare, Druck einer Broschüre, Catering), muss dies durch eine Vergabe geschehen. Dabei fordern Sie mehrere Angebote an und vergleichen diese. Sie wählen das wirtschaftlichste Angebot aus. Derzeit können Sie Aufträge bis 15.000 Euro direkt und ohne größeren Aufwand erteilen.
Alle Details finden Sie in Ihrem Vertrag oder im Muster-Vertrag
Bei Veranstaltungen, die eine Anmeldung der Teilnehmenden erfordern, wird ein zusammenfassender Veranstaltungsbeleg geführt. Listen mit den Namen und Unterschriften aller Teilnehmenden sind nicht nötig.
Der Veranstaltungsbeleg ist Bestandteil Ihrer Abrechnungsunterlagen. Er belegt für wie viele Personen Ausgaben entstanden sind.
Der Veranstaltungsbeleg wird nicht mit dem Verwendungsnachweis eingereicht. Wir informieren Sie, wenn Sie uns den Beleg zusenden sollen. Hier finden Sie unsere Vorlage:
In Ihrem Projekt können Sie mit anderen Organisationen zusammenarbeiten. Jeder Kooperationspartner übernimmt dabei seine eigenen Ausgaben, es werden also keine Gelder untereinander weitergegeben. Über die FEB-Förderung rechnen Sie nur die Projektausgaben Ihrer eigenen Organisation ab. Wir empfehlen, die Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag festzuhalten.
Dass sich Projekte während der Durchführung ändern, ist ganz normal. Halten Sie uns informiert, wenn wesentliche Aspekte Ihres Projektes angepasst werden sollen. Dazu zählt zum Beispiel, wenn
Details finden Sie in Ihrem Vertrag, im Muster-Vertrag oder in der Hilfestellung Änderungsanträge
Muster Vertrag
Hilfestellung Projektänderungen
Gerne beraten wir Sie persönlich. Teilen Sie uns über die Förderprojektsoftware Änderungen frühzeitig vor der tatsächlichen Umsetzung und für das laufende Jahr bis zum 31. Oktober mit. Sollte die Gemeinnützigkeit Ihrer Organisation in Frage stehen oder eine Insolvenz drohen, kommen Sie bitte direkt auf uns zu.
Alle Änderungen teilen Sie uns über die Förderprojektsoftware mit.
Einen „Änderungsantrag – Inhaltliche und finanzielle Änderungen“ stellen Sie, wenn sich Folgendes ändert:
Alle anderen, wichtigen Änderungen teilen Sie uns über das kurze Formular Änderungsantrag - Mitteilungen gemäß Weiterleitungsvertrag mit. Details können Sie in Ihrem Vertrag, im Muster-Vertrag oder der Hilfestellung Änderungsanträge nachlesen. Gerne beraten wir Sie persönlich.
Kleinere Änderungen im Projektverlauf können Sie flexibel ohne unsere Zustimmung umsetzen. Dies gilt zum Beispiel, wenn…
In Ihrem Vertrag sind sowohl der Zeitplan der Aktivitäten geregelt als auch die Verteilung der FEB-Fördergelder auf die jeweiligen Projektjahre. Bei mehrjährigen Projekten kann es vorkommen, dass in einem Projektjahr Ausgaben eingespart werden, zum Beispiel durch den Ausfall von Veranstaltungen oder durch kostengünstige Angebote bei Dienstleistungen.
Sie können trotzdem am Ende des Jahres die vollen FEB-Fördergelder für dieses Jahr anfordern. Sie müssen die Gelder aber innerhalb von sechs Wochen ausgegeben, auch wenn dies in das nächste Projektjahr fällt. So können beispielsweise verschobene Veranstaltungen finanziert werden.
Nach dem Ende Ihres Projektes können keine Aktivitäten mehr stattfinden.
Wenn eine nachvollziehbare Begründung vorliegt, ist eine Laufzeitänderung Ihres FEB-Projektes möglich. Den Änderungsantrag reichen Sie über die Förderprojektsoftware ein.
Erstprojekte können maximal zwölf Monate laufen. Danach ist eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten möglich.
Wenn Sie feststellen, dass Sie mehr Personalstunden oder sogar zusätzliches Personal für Ihr FEB-Projekt benötigen, teilen Sie uns dies über die Förderprojektsoftware mit („Änderungsantrag – Inhaltliche und finanzielle Änderungen“). Dies gilt auch, wenn Sie mehr Honorarkräfte oder Honorarstunden einplanen.
Ihre Projektausgaben sind in vier Kategorien eingeteilt:
Diese werden „Einzelansätze“ genannt. Sofern notwendig können Sie innerhalb der Einzelansätze die Ausgaben leicht verschieben. Zwischen den Einzelansätzen sind auch Verschiebungen möglich. Bitte beachten Sie, dass genehmigte Einzelansätze um maximal 20 Prozent erhöht werden können.
Achtung: Ändern sich die Gesamtausgaben um mehr als 500 Euro oder werden Einzelansätze um mehr als 20 Prozent erhöht, ist ein Änderungsantrag in der Förderprojektsoftware notwendig.
Für die Einreichung des Verwendungsnachweises (VN) haben Sie nach Projektende vier Monate Zeit. Der Verwendungsnachweis umfasst eine Rückschau auf das abgeschlossene Projekt und eine Abrechnung der angefallenen Ausgaben und Einnahmen. Sie berichten über Veränderungen im Projekt und ziehen ein abschließendes Fazit.
Bei mehrjährigen Projekten reichen Sie einen Zwischennachweis (ZN) jeweils zum 28. Februar ein. Dieser umfasst einen kurzen Zwischenstand Ihrer Aktivitäten sowie Ausgaben und Einnahmen im vergangenen Jahr.
Ihre individuellen Einreichungsfristen für die Nachweise finden Sie in Ihrem Vertrag oder in der Förderprojektsoftware. Nützliche Hinweise und Tipps finden Sie in der Hilfestellung zum VN oder der Hilfestellung zum ZN.
Hilfestellung zum Verwendungsnachweis
Hilfestellung zum Zwischennachweis
Ihre Nachweise erstellen Sie in der Förderprojektsoftware.
Über Ihren Vertrag navigieren Sie in die unten angeordnete Rubrik „Zwischen- und Verwendungsnachweis“. Dort wird Ihnen auch angezeigt, wann der Nachweis eingereicht werden muss.
Nützliche Hinweise und Tipps finden Sie in der Hilfestellung zum VN oder der Hilfestellung zum ZN.
Hilfestellung zum Verwendungsnachweis
Hilfestellung zum Zwischennachweis
In der Förderprojektsoftware laden Sie mit dem Verwendungsnachweis eine Belegliste hoch. Falls nötig, fügen Sie auch erläuternde Unterlagen (zum Beispiel erstellte Materialien) hinzu.
Die Belegliste umfasst alle einzelnen Ausgaben und Einnahmen, die im Projekt angefallen sind. Nutzen Sie dafür unsere Vorlage.
Wir empfehlen, die Belegliste ab Projektbeginn kontinuierlich auszufüllen. NICHT eingereicht werden Belege – es sei denn, es handelt sich um eine Erstförderung.
Wurde Ihre Organisation zum ersten Mal über das FEB gefördert, steht eine tiefergehende Prüfung des Verwendungsnachweises an. Dafür reichen Sie parallel zu Ihrem Verwendungsnachweis alle mit dem Projekt zusammenhängende Belege und Unterlagen ein. Zum Beispiel:
Wichtig: Diese Unterlagen reichen Sie NICHT über die Förderprojektsoftware ein, sondern entweder über den Postweg oder digital über eine Cloud von Engagement Global.
Ja, Sie berichten im Verwendungsnachweis über den gesamten Projektzeitraum.
Das FEB-Team prüft beispielsweise, ob…
Nach unserer Prüfung erhalten Sie das Ergebnis über die Förderprojektsoftware.
Ausgewählte Projekte und alle Erstförderungen werden im Anschluss tiefergehender anhand der Zahlungsbelege geprüft. Hierfür ist die Abteilung „Vertiefte Prüfung“ von Engagement Global zuständig.
Daten zu Ihrer Organisation können Sie unter „Trägerorganisation“ über die Startseite oder die Menüleiste links anpassen. Abschließend reichen Sie die Änderungen über den gelben Button zur Prüfung beim Zentralen Programmservice von Engagement Global ein.
Wenn sich die Ansprechperson für Ihr Projekt ändert, klicken Sie oberhalb Ihres Projektantrags auf „Weitere Aktionen“ und navigieren dort auf „Ansprechperson der antragstellenden Organisation ändern“. Hier können Sie dann aus den bereits Ihrer Organisation zugeordneten Nutzenden die neue Ansprechperson für das Projekt festlegen.
Bei technischen Fragen rund um die Förderprojektsoftware steht Ihnen der Support von Engagement Global zur Verfügung. Hilfe erhalten Sie über die Telefonnummer
+49 228 20 717-3366
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 9:30 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Dienstag: 13 bis 15 Uhr
Freitag: 9:30 bis 12 Uhr
oder per E-Mail:
FoePro@engagement-global.de
Nützliche Hinweise und Tipps finden Sie auch im Hilfebereich der Förderprojektsoftware. Alle projektspezifischen Fragen richten Sie direkt an Ihre FEB-Ansprechperson oder an
Unter dem Reiter „Zusammenfassung“ direkt an Ihrem Projektantrag finden Sie bei den Ansprechpersonen und „Aktuell verantwortlich“ den Namen Ihrer projektspezifischen Ansprechperson im FEB. Mit einem Klick darauf können Sie diese direkt in der Software anschreiben. Die Nachricht wird dann automatisch dem Projekt zugeordnet. Die Telefonnummer Ihrer Ansprechperson finden Sie weiter unten unter „Antrags- oder Vertragsbearbeitung“ oder hier:
Alles, was im Projekt stattfindet. Passende Aktivitäten werden in einer Maßnahme zusammengefasst.
Übersicht, welche Ausgaben im Projekt entstehen und wie sie bezahlt werden sollen.
Der Fördergeber zahlt nur einen bestimmten prozentualen Anteil der Gesamtausgaben.
Schriftliche Nachweise für Ausgaben oder Einnahmen eines Projektes. Beispielsweise Rechnungen oder Verträge.
Geld von anderen Förderern oder Sponsoren, das in das Projekt fließt.
Den Teil der Projektausgaben trägt die Organisation selbst oder finanziert ihn mit Drittmitteln. Beim FEB sind es mindestens 25 Prozent.
Rubrik im Ausgabenplan und im Nachweis: Personal, Honorare, Reisekosten oder Sachausgaben.
Geld Ihrer Organisation, das in das Projekt fließt. Enthält auch das Geld, das mit dem Projekt eingenommen wird, beispielweise durch Teilnahmebeiträge oder Verkauf von Materialien.
Bitte um Auszahlung der Fördergelder.
Das Projekt startet schon vor dem Vertragsabschluss – nur mit Erlaubnis des FEB.
Abschlussnachweis: Hier wird gezeigt, wofür die Fördergelder am Ende verwendet wurden.
Die Organisation, die die Fördergelder erhält.
Vertrag zwischen Engagement Global und der Organisation, die gefördert wird. Enthält alle wichtigen Informationen.
Geld vom Staat oder einer öffentlichen Stelle für ein bestimmtes Projekt. Wird auch Fördergelder genannt.
Ausgaben, die laut Weiterleitungsvertrag erlaubt und anerkannt sind.
Bericht während des Projektes über den bisherigen Stand, die Ausgaben und Ergebnisse.
Wir helfen Ihnen gerne weiter – kostenfrei per Telefon oder E-Mail.
0228 20 717-2555